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Wärmebrückenzuschlag

Mit dem sogenannten Wärmebrückenzuschlag ΔUWB ist der zusätzliche Wärmeverlust infolge von Wärmebrücken bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach dem im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Berechnungsverfahren zu berücksichtigen.

Der zusätzliche Wärmeverlust kann entweder durch einen pauschalen Zuschlag oder durch einen detaillierten Wärmebrückennachweis ermittelt und bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche berücksichtigt werden. Der Wärmebrückenzuschlag wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) angegeben.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    Gebäudeenergiegesetz (GEG)
•    Wärmebrücke
Quelle:    Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen