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Energieausweis

Dokument über energetischen Zustand eines Gebäudes, welches es ermöglicht, die Gebäude bundesweit anhand des Energiebedarfs bzw. -verbrauchs untereinander zu vergleichen.

Der Energieausweis darf entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als Energiebedarfsausweis oder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Grundsätze, Grundlagen, Ausstellung, Verwendung sowie Angaben, die ein Energieausweis zu enthalten hat, werden im Gebäudeenergiegesetz-GEG geregelt.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    Endenergiebedarf
•    Endenergieverbrauch
•    Energiekennwert
•    Energieverbrauchskennwert
•    Primärenergieverbrauch

Quelle: Modul 2 Gebäude Wissenschaftliche Begleitforschung EWB