Zurück zur Liste

CO2-Bepreisung

Ab 01.01.2021 hat die Bundesregierung eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Mit der Einführung des CO2-Preises setzt die Bundesregierung einen Anreiz für klimafreundliches Wirtschaften.

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Der neue CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer machen. Damit wird die Nutzung klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie lohnender.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    Emissionsberechtigung
•    Emissionshandel

Quelle: Die Bundesregierung, Themen, Klimaschutz: „Grundlage für CO2-Preis steht“.