Wohnfläche
Die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) umfasst die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zu der einen zu betrachtenden Wohnung gehören.Bei einem Wohnheim umfasst die Wohnfläche die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind. Zur Wohnfläche gehören zusätzlich die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen Räumen, wenn diese von allen Seiten geschlossen sind. Auch Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind anteilig zur Wohnfläche hinzuzurechnen, wenn diese ausschließlich zur Wohnung oder zum Wohnheim gehören. Die Grundflächen der beheizten Räume mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Meter werden vollständig zu Wohnfläche angerechnet. Die Räume mit einer lichten Raumhöhe kleiner zwei Meter und unbeheizte Räume werden nur anteilig bei der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt.
Quelle: WoFlV - Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV). 25 November 2003.