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Public Private Partnership (PPP)

Public private Partnership

PPP steht für Public Private Partnership und meint eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft.

Dabei werden die erforderlichen Ressourcen (z. B. Kapital, Betriebsmittel, Personal etc.) von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt.

Als Public Private Partnership (Abkürzung PPP), auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP), wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für andere Arten des kooperativen Zusammenwirkens von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten. PPP geht in vielen Fällen mit einer Teil-Privatisierung von öffentlichen Aufgaben einher.