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Nutzerstrom

Der Nutzerstrom umfasst den Stromverbrauch bzw. -bedarf, der durch den Nutzer verursacht wird.

Er wird im Rahmen der derzeitigen Berechnungsvorschriften für den Energiebedarf von Gebäuden (DIN V 18599) für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis nicht ermittelt oder berücksichtigt. Der Nutzerstrom fällt somit zusätzlich zum Stromverbrauch bzw. -bedarf an, der zur Versorgung des Gebäudes mit Energie (Heizung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Kühlung und bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung) benötigt wird. Der Nutzerstrom umfasst bei einem Wohngebäude den Stromverbrauch für Beleuchtung und elektronische Haushalts- und Kommunikationsgeräte, während er bei einem Nichtwohngebäude den Stromverbrauch für technische Ausstattung (bspw. Computer, Drucker, usw.), Informationstechnologie (Telefon, Netzwerke, usw.), Geräte in Gemeinschaftsbereichen (z. B. Aufzüge), Prozesswärme, Prozesskälte sowie andere elektronische Geräte in Abhängigkeit der Gebäudenutzung umfassen kann.

Quelle:    Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen