Heizlast
Die Heizlast gibt die Wärmeverluste eines Gebäudes infolge der Transmission und Lüftung wieder.Diese ist von der Lage des Gebäudes, der Dämmqualität der wärmeübertragenden Gebäudehüllfläche, der Gebäudedichtheit sowie der Art der Räume und damit verbundenen Anforderungen abhängig. Definiert ist die Heizlast als die erforderliche Heizleistung bzw. der erforderliche Wärmestrom, der einem Raum zum Aufrechterhalten einer festgelegten Rauminnentemperatur zugeführt werden muss. Die Heizlast wird in Watt (W) bzw. Kilowatt (kW) angegeben. Die Heizlast eines Gebäudes dient zur Auslegung der Heizungsanlage, während die Raumheizlast zur Bemessung von Wärmeübergabe (Heizflächen) und Wärmeverteilung herangezogen wird. Die Heizlast ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach DIN EN 12831 „Energetische Bewertung von Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“ zu ermitteln.
Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
• Heizleistung
Quelle: Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen