Gebäudenutzfläche AN
Die Gebäudenutzfläche AN stellt keine reale Größe dar.Die Gebäudenutzfläche AN wird im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nachweises bei Wohngebäuden als Energiebezugsfläche verwendet. Die Gebäudenutzfläche AN ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine beheizte und/oder gekühlte Fläche, die nach DIN V 18599 ermittelt wird. Die Formel zur Berechnung der Gebäudenutzfläche AN hängt von der Geschosshöhe ab. Für Geschoßhöhen hG zwischen 2,5 und 3,0 Meter beträgt die Gebäudenutzfläche AN das 0,32-fache des beheizten Gebäudebruttovolumens Ve. Für allen anderen Geschosshöhen gilt AN = (1/hG-0,04) · Ve. Es ist zu beachten, dass die Gebäudenutzfläche AN weder der Nettoraumfläche (NRF) nach DIN 277 noch der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) entspricht.
Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
• Bruttogrundfläche (BGF)
• Nettoraumfläche (NRF)
• Wohnfläche
Quelle: Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen