Zurück zur Liste

Gebäudenutzfläche AN

Die Gebäudenutzfläche AN stellt keine reale Größe dar.

Die Gebäudenutzfläche AN wird im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nachweises bei Wohngebäuden als Energiebezugsfläche verwendet. Die Gebäudenutzfläche AN ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine beheizte und/oder gekühlte Fläche, die nach DIN V 18599 ermittelt wird. Die Formel zur Berechnung der Gebäudenutzfläche AN hängt von der Geschosshöhe ab. Für Geschoßhöhen hG zwischen 2,5 und 3,0 Meter beträgt die Gebäudenutzfläche AN das 0,32-fache des beheizten Gebäudebruttovolumens Ve.  Für allen anderen Geschosshöhen gilt AN = (1/hG-0,04) · Ve. Es ist zu beachten, dass die Gebäudenutzfläche AN weder der Nettoraumfläche (NRF) nach DIN 277 noch der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) entspricht.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    Bruttogrundfläche (BGF)
•    Nettoraumfläche (NRF)
•    Wohnfläche

Quelle: Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen