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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden.

Das GEG ist erstmals am 1. November 2020 in Kraft getreten und führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Im Gebäudeenergiegesetz werden u. a. Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden definiert. Die GEG-Novelle mit verschärften Anforderungen für Neubauten trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Eine weitere Novelle, die die Regelungen des sogenannten "Heizungsgesetzes" berücksichtigt, ist zum 1. Januar 2024 geplant.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
•    Energieeinsparverordnung (EnEV)
•    Energy Performance of Buildings Directive (EPBD, Gebäudeeffizienzrichtlinie)
•    Gebäudeeffizienzrichtlinie

Quelle: Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen