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Emissionsberechtigung

Emissionsberechtigungen, auch Zertifikate oder EU-Allowances (EUA) genannt, sind seit 2005 innerhalb der am Emissionshandel teilnehmenden Staaten handelbar.

Als EU-Allowances (EUA) werden Emissionszertifikate auf unternehmerischer Ebene für den Emissionshandel innerhalb Europas (EU-Emissionshandelssystem) bezeichnet. Eine Emissionsberechtigung berechtigt zur Emission von einer Tonne CO₂ oder einem CO₂-Äquivalent (CO2e) in einem bestimmten Zeitraum. Emissionsberechtigungen und EU-Allowances können nach Maßgabe der europäischen Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (§ 6 Abs. 1 TEHG) übertragen werden. Anlagenbetreiber können mit EUA ihre Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten erfüllen.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    CO₂-Äquivalent
•    Emission
•    Emissionshandel
•    Treibhausgase

Quelle: Umweltbundesamt, Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt