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Effizienzhaus Plus

Mit Effizienzhaus Plus wird ein Gebäudeenergie-Niveau definiert. Das Niveau ist erreicht, wenn sowohl ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf als auch ein negativer Jahres-Endenergiebedarf vorliegen.

Die Nachweisführung folgt in Anlehnung an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem Berechnungsverfahren nach DIN V 18599. In Ergänzung zur Nachweisprozedur des GEG ist der End- und Primärenergiebedarf für den Nutzerstrom in der Berechnung zu berücksichtigen. In Erweiterung zum Bilanzraum des GEG (unmittelbar räumlicher Zusammenhang mit dem Gebäude) ist die Summe der auf dem Grundstück des zu bewertenden Gebäudes generierten Energie aus erneuerbaren Energiequellen anrechenbar ("on-site Generation"). Folglich sollen Effizienzhaus Plus-Gebäude im Laufe eines Jahres mehr Energie lokal generieren, als die Gebäude für den Betrieb und ihre Nutzung benötigen. Modellprojekte im Bereich von Wohngebäuden und Bildungsbauten sind bereits umgesetzt.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    DIN V 18599
•    Endenergiebedarf
•    Gebäudeenergiegesetz (GEG)
•    Nullenergiehaus (Netto-Nullenergiehaus)
•    Nutzerstrom
•    Passivhaus
•    Plusenergie/Plusenergiegebäude
•    Primärenergie

Quelle:  Wissenschaftliche Begleitforschung EWB; Text in Anlehnung an die Broschüren "Wege zum Effizienzhaus Plus (Hrsg.: BMI/BBSR 2018) und "5 Jahre Bildungsgebäude im Effizienzhaus Plus-Standard" (Hrsg.: BBSR 2020)