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Contracting

In Form von Contracting kann Energie von spezialisierten Unternehmen (Contractor) bereitgestellt und geliefert werden. Daher stellt Contracting eine Energiedienstleistung dar.

Energieeinspar-Contracting oder auch Performance-Contracting: Der Contractor plant, baut, finanziert und betreibt (optional) alle Maßnahmen, die zur Erreichung der Energieeinsparung erforderlich sind. Als Gegenleistung erhält er dafür die (oder Teile der) eingesparten Energiekosten, bis seine Aufwendungen für Finanzierung, Planung und Controlling - und auch sein Gewinn - bei Vertragsende abgegolten sind.

Anlagen-Contracting oder auch Energieliefer-Contracting: Der Contractor errichtet und betreibt die Energieanlage auf eigenes Risiko und Kosten auf der Basis von langfristigen Verträgen mit seinen Kunden. Die Anlagen sind im Besitz des Contractors, der dem Auftraggeber Nutzenergie (meist Wärme) liefert.

Finanzierungs-Contracting oder auch Anlagenbau-Leasing oder Third-Party-Financing: Der Contractor übernimmt die Finanzierung von abgrenzbaren technischen Einrichtungen oder Anlagen. Das Betreiberrisiko liegt weiterhin beim Auftraggeber. Finanzierungs-Contracting wird oft in Kombination mit dem Anlagenmanagement oder einem Betriebsführungs-Contracting angeboten.

Betriebsführungs-Contracting: Die Energieanlagen stehen im Eigentum des Auftraggebers und wurden von diesem finanziert. Das Verfahren ist verwandt mit dem Anlagencontracting. Der Contractor ist für den störungsfreien Betrieb der Anlagen verantwortlich. Die Energie wird an einer definierten Schnittstelle übergeben oder aber das Endprodukt "warmer Raum" ist Vertragsgegenstand. Die Abrechnung erfolgt meist nach Aufwand oder Leistung. Diese Art des Contractings wird meist dort eingesetzt, wo ein störungsfreier Betrieb unbedingt notwendig ist, beispielsweise bei der Bereitstellung von Druckluft in Produktionsanlagen oder der Beheizung eines Krankenhauses.

Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
•    Geschäftsmodell
•    Intracting

Quelle: Ehemaliges Glossar der EWB-Webseite