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Bemessungsleistung
Die Bemessungsleistung wird zur Ermittlung der Stromeinspeisevergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) herangezogen (ausgenommen Solar- und Windenergieanlagen).Die Bemessungsleistung stellt eine bilanzielle Kenngröße dar und wird durch die Bildung des Quotienten aus der tatsächlich in einem Kalenderjahr erzeugten Energiemenge in Kilowattstunden und den vollen Stunden desselben Kalenderjahres (8760 bzw. bei einem Schaltjahr 8784 Stunden) ermittelt. Im ersten Jahr der Inbetriebnahme ist die Stundenzahl ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme heranzuziehen.
Im direkten Zusammenhang stehende Begriffe:
• Installierte Leistung
• Leistung
• Nennleistung
Quelle: Modul 2 Gebäude, Wissenschaftliche Begleitforschung EWB