Antragstellung im Energieforschungsprogramm
Die Projektförderung innerhalb des Forschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgt im Rahmen von Förderbekanntmachungen. Informationen zu förderfähigen Forschungsthemen und zum generellen Ablauf des Förderverfahrens bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschungsförderung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms des BMWK finden Sie hier.
Praktische Hinweise
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt können Sie anhand einer Skizze bewerten lassen, ob Ihre Idee für eine Förderung infrage kommt. Sollten Sie daraufhin zur Antragstellung aufgefordert werden, müssen Sie Ihre Forschungsidee in einer Vorhabensbeschreibung ausführlich darstellen und ein Antragsformular sowie einige Fragebögen ausfüllen.
So reichen Sie Ihre Projektskizze ein
Um Fördermittel für Ihr Vorhaben zu beantragen, müssen Sie zunächst Ihren Vorschlag über easy-Online einreichen. easy-Online ist das Webportal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln.
In easy-Online erstellen Sie zunächst ein Projektblatt. Zudem müssen Sie Ihre Idee in einer Projektskizze von maximal 15 Seiten beschreiben. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt die unter Punkt 7 der Förderbekanntmachung genannten Angaben.
Förderschwerpunkte und Ansprechpersonen
Von der Übersichtsseite zu den verschiedenen Förderschwerpunkten des BMWK im 8. Energieforschungsprogramm gelangen Sie jeweils zu den zugehörigen Unterseiten. Auf diesen finden Sie für jeden Förderschwerpunkt spezifische Informationen, die Kontaktdaten für die jeweiligen Ansprechpersonen beim Projektträger Jülich und den direkten Einstiegslink für das Einreichen von Projektskizzen.
Bei Fragen zur Antragstellung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
HINWEIS: Sie können pro Sitzung in Ihrem Browser nur die easy-Online-Seite zu einem Förderschwerpunkt erreichen. Wenn Sie einen Link zur Skizzeneinreichung anklicken, gelangen Sie nach dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen von easy-Online direkt auf die gewünschte Seite. Wollen Sie anschließend auf die easy-Online-Seite zu einem weiteren Förderschwerpunkt gelangen, müssen Sie zuvor Ihr Browserfenster schließen, erneut öffnen und dann den Link auswählen.
Informationen zur Exportkontrolle für Wissenschaft und Forschung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Sensibilisierung deutscher Universitäten und Forschungseinrichtungen umfassendes Infomaterial zur Exportkontrolle vorgelegt. Es enthält auch Beispiele und Handreichungen dazu, wie Wissenschaftseinrichtungen eine gute Compliance sicherstellen können, um den Abfluss sicherheitskritischer Güter und Technologien ins Ausland zu verhindern:
Broschüre mit den wichtigsten Merksätzen
Bei weitergehenden Fragen im wissenschaftlichen Kontext wenden Sie sich bitte an die zentrale Anlaufstelle der BAFA.